Erklärung zur Barrierearmut

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Die Ferienregion Nördlicher Bodensee ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz barrierearm zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.noerdlicher-bodensee.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

1.     Barrierearme Inhalte

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt. Darüber hinaus ist kein weiteres Vorlese-Tool vorhanden.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
  • Einfache Sprachgestaltung der redaktionellen Inhalte

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.) 
    Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereine, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos 
    Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Kartografie innerhalb der Webseite 
    Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt
    Begründung: Das Hinterlegen der verwendeten Bilder mit Alternativtexten konnte bislang nicht realisiert werden. Die Anpassung soll mittelfristig erfolgen. Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um..
     

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierearmut

Diese Erklärung wurde am 11.02.2022 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 11.02.2022 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierearmen Zugang zu Inhalten unserer Internetseite www.noerdlicher-bodensee.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierearmut? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine Email an info@noerdlicher-bodensee.de.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die DBT wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Rückmeldung und Kontaktabgaben“ dieser Erklärung. 

Falls die DBT nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 

Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte

Else-Josenhans-Straße 
670173 Stuttgart

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Fußnote

Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108).

Zur gültigen Fassung der Verordnung:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BehGleichStGDV+BW+%C2%A7+4&psml=bsbawueprod.psml&max=true