Gastgeber werden

Ferienzimmer, Ferienwohnungen und sonstige Beherbergungsbetriebe anmelden.

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Die Ferienregion Nördlicher Bodensee, mit den Orten Illmensee, Ostrach, Pfullendorf, Wald und Wilhelmsdorf, gehört zu den beiden Tourismusregionen Bodensee und Oberschwaben. Mit beiden Dachorganisationen wird eng zusammengearbeitet und die Tourismusinfrastruktur sowie die touristische Vermarktung vorangetrieben. 

Neue Gastgeber sind in der Ferienregion Nördlicher Bodensee jederzeit herzlich willkommen. Gerne sind wir bei der Vermarktung Ihrer Unterkunft behilflich.

Neben einer guten Vermarktung sollte sich jeder Gastgeber im Vorfeld auch damit vertraut machen, welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind und was eine Vermietung an Rechten und Pflichten mit sich bringt. 

Für die Einhaltung deutschlandweit gültiger sowie kommunaler Vorschriften ist jeder Gastgeber selbst verantwortlich. Auch sollte sich jeder Gastgeber selbst im Detail über Erforderliches informieren.

Eine Kurzübersicht zu relevanten rechtlichen Grundlagen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:

  • Bau- und Mietrecht:
    Wo darf eine Ferienunterkunft betrieben werden?
    Rechtsvorschriften: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen, Baunutzungsverordnung und Ausführungsvorschriften des Landes, Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Steuerrecht:
    Welche Steuern sind zu zahlen?
    Rechtsvorschriften: Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung
  • Gewerberecht:
    Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
    Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung, Abgabenordnung
  • Melderecht:
    Welche Meldepflichten sind zu beachten?
    Rechtsvorschriften: Bundesmeldegesetz, Beherbergungsstatistikgesetz
    Partner der Ferienregion erhalten eine Meldeschein-Vorlage für die Erfassung der Gästedaten. Jeder Gastgeber ist nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, für den Gast einen "Meldeschein für Beherbergungsbetriebe" auszustellen, welcher vom Gast zu unterschreiben ist. Die Dauer der Aufbewahrungspflicht liegt bei einem Jahr. Die Daten sind spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate zu vernichten. 
    Verfügt der Beherbergungsbetrieb über mindestens 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, Übernachtungsdaten an das statistische Landesamt zu melden.
    In der Ferienregion Nördlicher Bodensee sind alle Gastgeber - egal ob gewerblich oder privat - zudem dazu aufgerufen, der Region einmal im Jahr für statistische Zwecke Übernachtungsdaten (Ankünfte und Übernachtungen) zur Verfügung zu stellen.
  • Abgaben:
    Sind zusätzliche Abgaben fällig?
    Rechtsvorschriften: Grundgesetz, Kommunalabgabengesetze, Satzungen der Gemeinden/Kommunen
    Aktuell sind in keinem der fünf Orte der Ferienregion Abgaben an die Kommunen zu entrichten.
  • Preisangaben:
    Wie muss der Preis der Unterkunft ausgezeichnet werden?
    Rechtsvorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabenverordnung
  • Rundfunk:
    Fallen Gebühren für den Rundfunkempfang an?
    Rechtsvorschriften: Grundgesetz, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Urheberrechtsgesetz
  • Datenschutz:
    Was ist beim Datenschutz zu beachten?
    Rechtsvorschriften: Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz
  • Personenbeförderung:
    Was ist bei einem Fahrservice zu beachten?
    Rechtsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz, Freistellungs-Verordnung
  • Wettbewerbsrecht:
    Welche Regeln gelten bei Werbemaßnahmen?
    Rechtsvorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Telemediengesetz

Welche Kosten kommen auf Partnerbetriebe der Ferienregion zu?
Dies hängt ganz von der gewünschten Vermarktungsart ab. Die Ferienregion erhebt grundsätzlich keinen Mitgliedsbeitrag und es gibt auch keine weiteren verpflichtenden Abgaben.

Sie würde gerne noch weitere Informationen erhalten?
Gerne schicken wir Ihnen unser Infopaket rund um die Vermietung und Zusammenarbeit zu.