Gastgeber werden

Ferienzimmer, Ferienwohnungen und sonstige Beherbergungsbetriebe anmelden.

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Die Ferienregion Nördlicher Bodensee, mit den Orten Illmensee, Ostrach, Pfullendorf, Wald und Wilhelmsdorf, gehört zu den beiden Tourismusregionen Bodensee und Oberschwaben. Mit beiden Dachorganisationen wird eng zusammengearbeitet und die Tourismusinfrastruktur sowie die touristische Vermarktung vorangetrieben. 

Neue Gastgeber sind in der Ferienregion Nördlicher Bodensee jederzeit herzlich willkommen. Gerne sind wir bei der Vermarktung Ihrer Unterkunft behilflich.

Neben einer guten Vermarktung sollte sich jeder Gastgeber im Vorfeld auch damit vertraut machen, welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind und was eine Vermietung an Rechten und Pflichten mit sich bringt. 

Für die Einhaltung deutschlandweit gültiger sowie kommunaler Vorschriften ist jeder Gastgeber selbst verantwortlich. Auch sollte sich jeder Gastgeber selbst im Detail über Erforderliches informieren.

Eine Kurzübersicht zu relevanten rechtlichen Grundlagen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:

  • Bau- und Mietrecht:
    Wo darf eine Ferienunterkunft betrieben werden?
    Die jeweilige Kommune legt in ihren Bebauungsplänen fest, wo Ferienimmobilien erlaubt sind. Für einen Neu- oder Umbau muss der Eigentümer eine Baugenehmigung des örtlichen Bauamts einholen. Das gilt auch für Unterkünfte, die ohne bauliche Veränderungen in eine Ferienunterkunft umgewandelt werden. Zudem ist zu prüfen, ob in der Kommune ein Zweckentfremdungsverbot gilt.
    Rechtsvorschriften: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen, Baunutzungsverordnung und Ausführungsvorschriften des Landes, Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Steuerrecht:
    Welche Steuern sind zu zahlen?
    Jegliche Einnahmen aus der Vermietung von Ferienunterkünften sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Ob darüber hinaus Umsatz- und Gewerbesteuer abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Eine Umsatzsteuerpflicht des Gastgebers und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung besteht bei Einnahmen über 22.000 Euro pro Jahr; eine Gewerbesteuerpflicht entsteht bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro.
    Rechtsvorschriften: Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung
  • Gewerberecht:
    Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
    Grundsätzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, seine Vermietung dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Diese Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden. Diese prüfen dann, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und somit ein Gewerbe anzumelden und ein Gewerbeschein auszustellen ist.
    Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung, Abgabenordnung
  • Melderecht:
    Welche Meldepflichten sind zu beachten?
    Die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste ist zum 1. Januar 2025 entfallen. Dennoch ist weiterhin jeder Gastgeber verpflichtet, einen „Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“  für ausländische Gäste auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast bei der Ankunft zu unterschreiben. Der Gastgeber muss den Meldeschein ein Jahr aufbewahren und spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate vernichten. Partner der Ferienregion erhalten eine Meldeschein-Vorlage für die Erfassung der Gästedaten. Verfügt die Beherbergungsstätte über mindestens 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, Daten an das statistische Landesamt zu melden.
    In der Ferienregion Nördlicher Bodensee sind alle Gastgeber - egal ob gewerblich oder privat - zudem dazu aufgerufen, der Region einmal im Jahr für statistische Zwecke Übernachtungsdaten (Ankünfte und Übernachtungen) zur Verfügung zu stellen.
    Rechtsvorschriften: Bundesmeldegesetz, Beherbergungsstatistikgesetz
  • Abgaben:
    Sind zusätzliche Abgaben fällig?
    Aktuell sind in keinem der fünf Orte der Ferienregion Abgaben an die Kommunen zu entrichten.
    Rechtsvorschriften: Grundgesetz, Kommunalabgabengesetze, Satzungen der Gemeinden/Kommunen
  • Preisangaben:
    Wie muss der Preis der Unterkunft ausgezeichnet werden?
    Grundsätzlich müssen alle verpflichtenden Preisbestandteile enthalten sein. Das heißt, die pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Bettwäsche oder Endreinigung sind in den Angebotspreis einzubeziehen. Nur Leistungen, die dem Gast selbst freigestellt werden, können separat ausgewiesen werden.
    Rechtsvorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabenverordnung
  • Rundfunk:
    Fallen Gebühren für den Rundfunkempfang an?
    Auch Anbieter von Ferienunterkünften müssen einen Rundfunkbeitrag für die bloße Möglichkeit des Empfangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abführen. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge im Jahr. Darüber hinaus ist die GEMA zu berücksichtigen.
    Rechtsvorschriften: Grundgesetz, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Urheberrechtsgesetz
  • Datenschutz:
    Was ist beim Datenschutz zu beachten?
    Gastgeber müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das gilt unter anderem für die eigene Website, Buchungsanfragen, Newsletterversand oder Vertragsabschlüsse. Der Gast ist unter anderem über die Verarbeitung dieser Daten aufzuklären und über seine Rechte zu informieren.
    Rechtsvorschriften: Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz
  • Personenbeförderung:
    Was ist bei einem Fahrservice zu beachten?
    Rechtsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz, Freistellungs-Verordnung
  • Wettbewerbsrecht:
    Welche Regeln gelten bei Werbemaßnahmen?
    Newsletter oder Werbeflyer dürfen nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Unzulässig ist auch die Werbung mit Sternen, wenn die Unterkunft nicht tatsächlich nach objektiven, anerkannten Kriterien klassifiziert wurde. Zudem sind eine Vielzahl von Informationspflichten zu beachten – wie ein Impressum auf der Homepage und der Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU mit entsprechender Verlinkung auf diese Plattform.
    Rechtsvorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Telemediengesetz

Welche Kosten kommen auf Partnerbetriebe der Ferienregion zu?
Dies hängt ganz von der gewünschten Vermarktungsart ab. Die Ferienregion erhebt grundsätzlich keinen Mitgliedsbeitrag und es gibt auch keine weiteren verpflichtenden Abgaben.

Sie würde gerne noch weitere Informationen erhalten?
Gerne schicken wir Ihnen unser Infopaket rund um die Vermietung und Zusammenarbeit zu.